Ingenieurbüro Harald Matthes
16792 Zehdenick
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
- Brandenburgisches Ingenieurgesetz (BbgIngG)
- Brandenburgisches Ingenieurkammergesetz (BbgIngKamG), Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“
- Berufsordnung der Brandenburgischen Ingenieurkammer
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), Bauvorlageberechtigung
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Die Regelungen sind einsehbar über das Landesrecht Brandenburg (bravors.brandenburg.de) sowie über die Brandenburgische Ingenieurkammer.
Berufshaftpflichtversicherung
Verbraucherstreitbeilegung
Das Ingenieurbüro Harald Matthes ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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